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1.- Interessenwahrung.

Wir handeln gutgläubig und wahren stets die Interessen unserer Kunden. Dabei behandeln wir immer alle an einem Geschäftsvorgang beteiligten Parteien fair.

2.- Seriösität.

Wir geben stets wahrheitsgemässe Information in unserer Werbung und Präsentationen und vermeiden jedwede Irreführung.

Weder täuschen wir einen Käufer, Besitzer, Berufskollegen oder sonstige an einem Immobiliengeschäft Beteiligte, noch benutzen wir betrügerische Vorgehensweisen bei der Ausübung unserer Tätigkeit.

Wir vermeiden Übertreibungen, falsche Aussagen oder das Verschweigen relevanter Daten.

3.- Verpflichtungen gegenüber Kunden.

Wir handeln niemals ohne ausdrücklichen Kundenauftrag und beachten stets alle gesetzlichen Vorschriften.

4.- Gleichbehandlung.

Wir erteilen unsere Dienstleistungen unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religión und sonstiger persönlicher oder sozialer Umstände.

5.- Qualität.

Wir verpflichten uns, derart kompetente Diensteistungen zu erbringen, wie sie gemeinhin von einem professionellen Immobilienmakler zu erwarten sind. Wir beraten nur in solchen Angelegenheiten, die nicht über unser Fachwissen hinausgehen.

Wir empfehlen unseren Kunden, Rechtsberatung einzuholen, sofern dies für ihre Interessenwahrung erforderlich ist.

6.- Loyalität.

Wir werden einem Kunden keinesfalls Dienstleistungen einer anderen Firma oder Organisation, in der wir finanzielle Interesen haben, empfehlen, ohne diesen Tatbestand ausdrücklich zu erwähnen.

7.- Eigengeschäfte.

Wir erwerben keine Immobilie weder für uns selbst noch für Familienangehörige oder Gesellschaften, an denen wir beteiligt sind, ohne den Verkaufenden eindeutig darüber zu informieren und sein Einverständnis zu erhalten. Auf jeden Fall ist für die betreffende Immobilie ein angemessener Preis zu bezahlen.

Gleichfalls würden wir den Käufer informieren, falls die zu verkaufende Immobilie uns selbst gehört oder andere unmittelbare Interesen bestehen.

8.- Angebote.

Bis zum Verkaufsabschluss teilen wir unseren Kunden jedes Angebot unverzüglich und objektiv mit.

9.- Verkaufsdokumente.

Soweit wie möglich stellen wir sicher, dass alle finanziellen und geschäftlichen Verpflichtungen sowie sämtliche Zusagen bezüglich einer Immobilientransaktion schriftlich festgehalten und die getroffenen Vereinbarungen exakt wiedergegeben werden.

Sobald ein Dokument unterzeichnet wird, stellen wir sicher, dass eine Kopie davon ausgehändigt wird.

10.- Festlegung von Honoraren.

Wir informieren unsere Kunden über die uns zustehenden Honorare, die einen angemessenen Betrag nicht übersteigen dürfen.

Wir akzeptieren keine Vergütungen von mehr als einer der an einem Geschäft beteiligten Parteien, es sei denn alle sind darüber informiert.

Im Rahmen unserer Politik der Preistransparenz berechnen wir Honorare für unsere Dienstleistungen, daher erhöhen wir niemals künstlich einen Immobilienpreis, um Honorare zu verstecken.

11.- Entgegennahme von Zahlungen.

Wir stellen grundsätzlich einen Beleg über jeden erhaltenen Geldbetrag aus, in dem wir genau aufführen, wofür die Zahlung geleistet wurde.

Wir verwahren entgegengenommene Zahlungen mit grösster Sorgfalt.

Alle Beträge, die wir treuhänderisch von unseren Kunden entgegennehmen, zahlen wir auf ein gesondertes und nur für diesen Zweck bestehendes Bankkonto ein, wo das Geld bis zum Abschluss der Transaktion verbleibt.